Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://mobilitaetsplattform.bayern/.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG) und BITV 2.0 vollständig vereinbar.

 

Bekannte Einschränkungen

  1. Farben, Kontraste, die nicht im Corporate Design des Bahnland-Bayern-CD's stehen: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die sie über den Schalter  „Kontrast erhöhen“ aktivieren können.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.08.2023 manuell erstellt.

Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG als Selbsttest.

Geprüft wurde durch:
Heimrich & Hannot GmbH

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.08.2023 überprüft.

Prüfgegenstand

Informationsseite Mobilitätsplattform Bayern
https://mobilitaetsplattform.bayern/

Prüfer
Heimrich & Hannot GmbH

Prüfzeitraum
21.08.2023 bis 22.08.2023

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter .

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Boschetsrieder Str. 69
81379 München
Telefon: 089 748825-0 (keine Fahrplan- und Tarifauskünfte)
Fax: 089 748825-51
E-Mail:

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter

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